Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten

Adelheid Kühne & Bernd Zuschlag, 40 Seiten, Deutscher Psychologen Verlag GmbH, ISBN 3-931589-42-0, DM 12,50

Bezugsquelle:

Deutscher Psychologen Verlag GmbH
Frau Petra Walkenbach
Heilsbachstr. 22
53123 Bonn
Tel. 0228/98731-18
Fax 0228/641023

Einfach zu bestellen mit einer E-Mail (Stichwort: Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten), bitte die eigene Adresse nicht vergessen!

Diese Broschüre vermittelt auf 40 Seiten die grundsätzlichen Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten. Sie ist auch für Laien verständlich und sehr gut als Checkliste für vorliegende Gutachten geeignet.

Auszug:

"Diplom-Psychologen haben als Sachverständige oder Gutachter ebenso wie andere Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Ingenieure) die Pflicht zur Übernahme von Gutachtenaufträgen insbesondere von Gerichten und Justizbehörden. Die rechtlichen Grundlagen der Durchführung der Sachverständigentätigkeit allgemein, so wie sie auch für Diplom-Psychologen gültig sind, finden sich in den Prozessordnungen (§§ 402-414 ZPO "Beweise durch Sachverständige", §§ 72-85 StPO "Sachverständige und Augenschein" und § 109 SGG; eine tabellarische Gegenüberstellung findet sich in Abschnitt 1.2; im Anhang 8.1und 8.2).

Die in den Prozessordnungen kodifizierten Rechte und Pflichten für Sachverständige gelten grundsätzlich auch für psychologische Sachverständige oder Gutachter, die in anderen Arbeits- und Aufgabenbereichen tätig werden (z. B. in der Verkehrspsychologie, der Schulpsychologie, im Versicherungs- und Gesundheitswesen).

Aus Sicht der psychologischen Berufsverbände (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. [BDP] und Deutsche Gesellschaft für Psychologie [DGPs]) ist es erforderlich, Standards und Kriterien für die Qualität von psychologischen Gutachten zusammenzufassen und zu kommentieren, um den psychologischen Sachverständigen oder Gutachtern einen Orientierungsrahmen bei der Planung und Durchführung ihrer Arbeit zu geben und dazu beizutragen, Qualitätsstandards zu sichern und eventuellen Haftungsansprüchen vorzubeugen.

Diplom-Psychologen haben im Rahmen ihrer universitären Ausbildung nicht nur Kenntnisse über Erleben und Verhalten des Menschen erworben, sondern auch die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und die Methoden und Instrumentarien psychologischer Diagnostik. Die vorliegenden Richtlinien sollen demzufolge die sachgerechte Umsetzung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten in der psychologischen Gutachtenpraxis erleichtern und zur Qualitätsoptimierung beitragen."